Wichtiges zum Recht des Wohnens
Studentenwohnung Für Studenten/innen gibt es bekanntlich die Möglichkeit, in Studentenwohnheime einzuziehen. Dort sind sie dann Mieter, auf das Mietverhältnis finden mietrechtliche Regelungen grundsätzlich auch Anwendungen. Es gibt aber Besonderheiten; z.B. bestimmt § 549 Abs. 3 BGB, dass einige Bestimmungen nicht gelten. Dazu zählt auch § 573 BGB, der bestimmt, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse … Wichtiges zum Recht des Wohnens weiterlesen
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