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Prüfungsrecht

Wer sich einer Prüfung unterziehen muss, weiß, dass ein Misserfolg grundsätzlich möglich ist. Wer sich auf die Prüfung nicht vorbereitet, darf sich über das schlechte Ergebnis nicht wundern. Es gibt aber Fälle, in denen der Misserfolg ganz andere Gründe hat, Gründe, die nicht akzeptiert werden müssen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.

Hochschulprüfungen

Bei Prüfungen müssen drei Prinzipien eingehalten werden, das der Chancengleichheit, das der Fairness und das der Gleichbehandlung. Die äußeren Umstände, unter denen die Prüfungsleistung zu erbringen sind, müssen korrekt sein. Ebenso muss natürlich die Bewertung der Prüfungsleistung korrekt sein. Einzelheiten werden hier erläutert.

Hochschulprüfungen

Prüfungsunfähigkeit und Rücktritt

Im kranken Zustand kann die wahre Leistungsfähigkeit nicht gezeigt werden. Daher besteht in solchen Fällen grds. ein Anspruch auf Anerkennung des Rücktritts. So klar sich das anhört, ist es aber leider nicht immer, welche Probleme auftreten können, wie man diesen begegnen kann, wird hier erläutert.

Prüfungsunfähigkeit und Rücktritt

Täuschungsvorwurf und sein Nachweis

Seit dem es Prüfungen gibt, wird versucht, notfalls auch ohne das erforderliche Wissen diese zu bestehen. Prüfer und Prüfungsbehörden haben sich längst darauf eingestellt, nutzen nicht zuletzt geeignete Mittel und Software, um eine Täuschung erkennen und nachweisen zu können.  Der Täuschungsvorwurf kann aber auch falsch sein. Was in diesem Zusammenhang alles zu beachten ist, finden Sie hier dargestellt.

Täuschungsvorwurf und sein Nachweis

Änderung der Prüfungsordnung

Im Laufe des Studiums kann die Prüfungsordnung geändert werden. Eine solche Änderung kann zu verschärften Anforderungen führen. Müssen Studierende das in jedem Fall akzeptieren oder können sie beanspruchen, nach der Prüfungsordnung, die zu Beginn des Studiums galt, weiter behandelt  zu werden? Dazu finden Sie hier Erläuterungen.

Änderung der Prüfungsordnung

Rechtsanwalt Jörg Sion

Lage und Erreichbarkeit der Kanzlei

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Prüfungsanfechtung

Prüflinge haben i.d.R. nur zwei oder drei Prüfungsversuche. Mit jedem jeden weiteren Prüfungsversuch steigt der Druck, keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Prüfung dreimal nicht bestanden wird, denn dann liegt der Fall einer endgültig nicht bestandenen Prüfung mit der Folge des Scheiterns des Studiums vor. Nun können aber Prüfungsentscheidungen mit Widerspruch und Klage auf ihre Korrektheit hin überprüft werden. Auch hier gibt es einiges zu beachten, Näheres finden Sie hier.

Prüfungsanfechtung

Anerkennung der Gleichwertigkeit und Kenntnisprüfung

In einem Drittstaat ausgebildete Ärzte können in Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Diesem ist stattzugeben, wenn der Ausbildungsstand der bzw. des Betreffenden gleichwertig der Ausbildung in Deutschland ist. Liegen wesentliche Unterschiede vor, müssen diese ausgeglichen und anschließend der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch eine sogenannte Kenntnisprüfung erbracht werden.

Anerkennung der Gleichwertigkeit und Kenntnisprüfung

Fortbildungsprüfungen

Wer sich einer Prüfung vor der Handwerkskammer oder der IHK unterzieht, hat eine in der Regel längere anstrengende Vorbereitungszeit hinter sich gebracht, auch einiges Geld investiert. Scheitert man dann in der Prüfung, egal in welchem Teil, ist das sehr ärgerlich. Nun können aber die Prüfungen fehlerhaft durchgeführt oder bewertet worden sein. In welchen Fällen ein Widerspruch Sinn macht, was alles zu beachten ist, wird hier erklärt.

Fortbildungsprüfungen