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Die Verwirklichung des Wunsches, ein Studium aufzunehmen, kann sich als schwierig erweisen. Das gilt, wenn dieser Studiengang an einer bestimmten Hochschule oder Universität aufgenommen werden soll, noch verstärkt. Eine Zugangsschwierigkeit folgt aus dem Numerus Clausus, der unverändert bei beliebten Studiengängen besteht. Problematisch kann aber auch die Zulassung zu einem Master-Studiengang sein, gibt es doch bei diesen häufig ein Kapazitätsproblem. Aber auch nach Einschreibung kann es Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder Prüfungen geben.
In all diesen Fällen können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Sion wenden, der Sie über die bestehenden Möglichkeiten, den Studienwunsch zu realisieren, informieren wird.
Wer auf die Bewerbung nicht den gewünschten oder überhaupt keinen Studienplatz bekommt, ggf. befürchten muss, Zeit zu verlieren, sollte überlegen, ob die Ablehnungsentscheidung einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird. Wird diese durchgeführt, können Fehler festgestellt werden. Ist die Universität aber nicht bereit, diesen zu korrigieren, kann eine gerichtliche Klärung erfolgen. Diese kostet aber viel Zeit, was sich nun mit dem Ziel einer baldigen Aufnahme des Studiums nicht vereinbaren lässt. Vorläufiger Rechtsschutz kann hier helfen. Bei den sog. Studienplatzklagen handelt es sich nicht um Klagen i.S. des Gesetzes, es sind vielmehr Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz. Diese dauern einen Bruchteil eines Klageverfahrens, nicht zuletzt deshalb, weil sie in der absoluten Regel ohne Termin bei Gericht durchgeführt werden. Dies bedingt aber einige Besonderheiten, u.a. die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Zweck der Glaubhaftmachung des eigenen Vortrages. Es gibt Wichtiges zu beachten, um nicht wegen formaler Gründe ohne Erfolg zu bleiben.
Im Zweifel ist es sicher sinnvoll, kurzfristig rechtlichen Rat einzuholen, wenden Sie sich per E-Mail an Herrn Rechtsanwalt Sion oder rufen Sie in der Kanzlei an.
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