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Gerichtsentscheidungen zum Schulrecht

Bei Widersprüchen gegen Noten in der Schule ist immer an den sog. Beurteilungsspielraumzu denken. Was darunter zu verstehen ist, führte das Vewaltungsgericht Aachen in seinem Urteil vom 25.04.2008, 9 K 198/04) wie folgt aus:

Bei der Bewertung schulischer Leistungen steht den Lehrern ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Überprüfung darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Lehrer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat, sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat.

Das Verwaltungsgericht ist danach abgesehen von bloßen rechnerischen Korrekturen nicht befugt, die Leistungen eines Schülers selbst zu bewerten und als Folge dieser eigenen Bewertung eine Schule zu verpflichten, den Schüler zu versetzen,

vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. März 2006.