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Schulische Prüfungen

Im Laufe der Schulzeit sind viele Klassenarbeiten, Klausuren zu schreiben. Sie können Ängste auslösen, Ärger und Probleme verursachen, ja sie können zu einer Nichtversetzung führen. Immerhin kann aber überprüft werden, ob die jeweilige Arbeit korrekt gestellt und auch richtig bewertet wurde. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Aspekte finden Sie hier.

Schlechte Noten

Jeder weiß, dass im Laufe der Schulzeit viele Klassenarbeiten, Klausuren zu schreiben sind. Sie können Ängste auslösen, Ärger und Probleme verursachen, ja sie können dann, wenn man nicht versetzt wird oder den gewünschten Abschluss erreicht, auch Zeit kosten.

Jede einzelne Klausur kann ein wichtiger Schritt zum angestrebten Schulabschluss sein, sei es der Hauptschulabschluss nach der 9. oder auch 10. Klasse, sei es der Realschulabschluss, die Fachhochschulreife oder auch das Abitur.

Die Noten von Klausuren bestimmen Zeugnisnoten wesentlich. Wird ein Fach schlecht im Halbjahreszeugnis oder im Jahreszeugnis bewertet, kann es notwendig werden, sich mit den im Verlauf des Halbjahres und des Schuljahres geschriebenen ungünstig bewerteten Klausuren näher zu befassen. Nun führt allein der Umstand, dass man Widerspruch einlegt und zum Beispiel mit anwaltlicher Hilfe gegen eine Note vorgeht, natürlich nicht dazu, dass die Leistung auf einmal viel besser zu beurteilen ist. Die Gründe, warum eine Klausur misslingt, können ganz vielfältig sein, man kann einen schlechten Tag gehabt haben, Prüfungsangst kann eine Rolle gespielt haben, möglich ist es natürlich auch, dass man mit dem Prüfungsstoff nicht ausreichend vertraut war. Es gibt also genug Gründe, die den Misserfolg vom jeweiligen Schüler zu verantworten erklären.

Es gibt aber auch andere Fälle, nämlich die, in denen der Lehrer/der Prüfer die Prüfungsleistung nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen hat oder zum Beispiel etwas als falsch gewertet hat, was aber durchaus auch als richtig hätte bewertet werden können. In diesem Zusammenhang stellen sich ganz schwerwiegende rechtliche Fragen wie zum Beispiel zum Beurteilungsspielraum von Prüfern auf der einen Seite und zum Antwortspielraum von Prüflingen auf der anderen Seite.

Das gilt natürlich erst recht für Abschlussprüfungen. Es ist offenkundig, dass es bei einer Abschlussprüfung quasi um alles geht. Misslingt eine Abschlussprüfung, ist der fehlende Erfolg insbesondere unerwartet, spricht sehr viel dafür, nach den Gründen hierfür zu suchen. 

Die Politiker betonen immer wieder die Wichtigkeit von Bildung, dass der Staat gefordert ist, die Bildungseinrichtungen sachlich und personell ausreichend auszustatten. In der Tat ist ein schulischer Abschluss für den weiteren beruflichen Werdegang gerade heute von unglaublich großer Bedeutung, so dass es sicher vollkommen unproblematisch gerechtfertigt ist, solche Prüfungsentscheidungen, bei denen Zweifel an der Korrektheit bestehen, rechtlich überprüfen zu lassen.

Schriftliche Prüfungen

Schriftliche Prüfungen haben den Vorteil, dass die benotete Hausarbeit oder Klausur vorliegt und so die Bewertung überprüft werden kann. Den Prüfern steht ein Beurteilungsspielraum zu. Dieser bedeutet aber keinesfalls, dass Prüfer rein nach Gutdünken bewerten dürfen. Keinesfalls dürfen sie fachlich vertretbare Darlegungen eines Prüflings für fehlerhaft erklären und entsprechend negativ beurteilen.

Rechtsanwalt Jörg Sion

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Mündliche Prüfungen

Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung zu überprüfen, stellt eine besondere Herausforderung dar.

Da die mündliche Prüfung entscheidend für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums sein kann, ist es z.B. dann, wenn eine Note für diesen Prüfungsteil hinter den Erwartungen bzw. hinter der Notwendigkeit zurückbleibt, oft gerechtfertigt zu prüfen, ob die Note tatsächlich korrekt ist.

Auch das offizielle Prüfungsprotokoll kann problematisch sein, z.B. dann, wenn es nur Stichworte enthält. Wer den Eindruck hat, dass seine Prüfungsleistung zu schlecht bewertet wurde, sollte ohne Verzögerung, also sehr zeitnah an die mündliche Prüfung, ein eigenes Gedächtnisprotokoll der Prüfung anfertigen. Dieses kann sehr große Bedeutung in einem Überdenkungs- bzw. Widerspruchsverfahren haben. Dabei ist darauf zu achten, dass das Gedächtnisprotokoll die mündliche Prüfung so wiedergibt, wie sie tatsächlich ablief, sie sozusagen 1:1 abbildet. Nicht hilfreich ist es im Übrigen, eine Leistung in das Protokoll zu schreiben, die man nicht erbrachte. Das fällt auf und lässt die Verwendbarkeit des Protokolls praktisch entfallen.

Auch dann, wenn der Prüfungsverlauf Hinweise darauf gibt, dass ein/e Prüfer/in möglicherweise voreingenommen, befangen oder unsachlich war, sollte man ihre/seine entsprechenden Bemerkungen an der passenden Stelle im Gedächtnisprotokoll vermerken.

Ein solches Gedächtnisprotokoll muss dann ebenfalls möglichst kurzfristig dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht werden.

Entscheidungen von Prüfern

Prüfer haben einen Beurteilungsspielraum; dieser lässt nur eine eingeschränkte Kontrolle dahingehend zu, ob die Grenzen des prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraumes eingehalten wurden. Unbeschränkt ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle demgegenüber dann, wenn sich die Wertung auf die Beantwortung fachlicher Fragen bezieht. Hier ist der Maßstab die fachliche Vertretbarkeit der Ausführungen in der Prüfung. 

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies einmal mehr in seiner Entscheidung vom 05.03.2018 (6 B 71/17). U. a. führte das BVerwG folgendes aus: „Solche prüfungsspezifischen Wertungen seien die Bestimmung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabe sowie die Bewertung der Überzeugungskraft der Argumente, des Aufbaus der Darstellung und der Folgerichtigkeit des Begründungsgangs. Prüfungsspezifisch seien auch die Gewichtungen der einzelnen fachlichen und prüfungsspezifischen Wertungen; d. h. die Bestimmung ihrer Bedeutung für die Notenvergabe. Hierfür müsse sich der Prüfer darüber klar werden, welche durchschnittlichen Anforderungen er an eine Prüfungsleistung stelle.“