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Schüler mit Hochbegabung

Eltern, bei deren Tochter oder Sohn eine Hochbegabung festgestellt wurde, müssen oft feststellen, dass es große Probleme bei der richtigen Beschulung geben kann, was wiederum teils dramatische Folgen für die Tochter oder den Sohn haben kann. Wie geholfen werden kann, wird hier dargestellt.

Wo ist die passende Schule?

Eltern, bei deren Tochter oder Sohn eine Hochbegabung festgestellt wurde, müssen oft feststellen, dass es große Probleme bei der richtigen Beschulung geben kann, was wiederum teils dramatische Folgen für die Tochter oder den Sohn haben kann.

Ein typischer Werdegang sieht so aus, dass das Mädchen oder der Junge sich im normalen Schulalltag unterfordert zeigte, deshalb in der Grundschule eine Klasse übersprang und gute und sehr gute Noten erreichte. Mit dem Wechsel auf die über die Hochbegabung in Kenntnis gesetzte weiterführende Schule beginnen – unerwartet – die Probleme; das kann selbst dann auch der Fall sein, wenn das Kind beispielsweise auf einem Gymnasium mit Förderung lernbegabter Schülerinnen und Schüler angemeldet wurde, das für sich in Anspruch nimmt, hochbegabte Kinder angemessen fördern zu können. Richtig wäre es überhaupt, wenn zwischen den verschiedenen Typen hochbegabter Kinder unterschieden würde, gibt es schließlich auch Underachiever.

Mangelt es an einer angemessenen Förderung, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler massiv unterfordert fühlen. Wird seitens der der Lehrer und der Schule nun nicht richtig reagiert, obwohl auch seitens der Eltern um eine Förderung des Kindes gebeten wird, werden Drehtürmodell und Enrichment nicht durchgeführt, kann das für das Kind, aber auch für die Mitschüler und auch die Familie schwerwiegende Folgen haben: Das unterforderte Kind langweilt sich, stört deshalb ggf. im Unterricht, was wiederum sich nachteilig für die Mitschüler auswirken kann. Sie bzw. er kann in eine Sonder-/Außenseiterrolle geraten. Es kann bei dem unterforderten Schüler auch zu einem Leidensdruck kommen, der sich einerseits auf die schulischen Leistungen negativ auswirkt, z. B. auch durch eine Verweigerungshaltung, der aber auch das außerschulische Leben des Schülers belasten kann, damit aber auch auf die Familie. Es kann bei der hochbegabten Tochter bzw. dem hochbegabten Sohn zur Entwicklung von massiven psychosomatischen Symptomen und depressiven Verhaltensweisen kommen, was natürlich die Konsultation von Kinderarzt bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach sich ziehen kann. Es kann sogar zur Notwendigkeit einer (teil-)stationären Behandlung kommen.

In solchen Fällen ist es wichtig, möglichst frühzeitig die Schule dahingehend in Anspruch zu nehmen, dass die hochbegabte Tochter bzw. der hochbegabte Sohn gefördert werden. Das stellt die Schule vor eine nicht kleine Aufgabe, auch in organisatorischer Hinsicht, sie muss das aber leisten, um die Gefährdung der Gesundheit der Schülerin bzw. des Schülers zu vermeiden, insbesondere dann, wenn sie für sich in Anspruch nimmt, auf hochbegabte Schüler eingestellt zu sein. Im Sinne des Kindes muss gemeinsam mit der Schule, ggf. auch mit der bereits aufgesuchten Kinderärztin/dem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, im Zweifel auch mit dem Jugendamt die angemessene Förderung ermittelt und festgelegt werden. Das stellt oft genug leider eine ausgesprochen große Herausforderung dar. Findet sich im Bereich öffentlicher Schulen keine Lösung, muss man prüfen, ob man diese ggf. im Privatschulsektor findet.

Rechtsanwalt Jörg Sion

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