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Im Rückblick erscheint die Schulzeit regelmäßig in einem positiven Licht. Doch während der Jahre in der Schule kann es Probleme und Ärger geben; die häufigsten werden hier thematisiert.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in der Entscheidung vom 19. November 2021– 1 BvR 971/21 – das Grundrecht auf schulische Bildung fest. Dieses Recht auf schulische Bildung ist im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankert.
Recht auf schulische BildungZu den sehr unerfreulichen, sehr belastenden Erfahrungen, die Schülerinnen und Schüler in der Schule machen können, gehört das Mobbing bzw. das Cybermobbing. Dagegen muss man sich wehren, keinesfalls darf man sich den Tätern als Opfer zeigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wird hier dargestellt.
Mobbing und CybermobbingDas Schulgesetz sieht unterschiedlich schwerwiegende Ordnungsmaßnahmen vor. Wer z.B. vorübergehend vom Unterricht und schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen wird, was die Nichtteilnahme an einer Klassenfahrt bedeuten kann, wird überlegen, ob sich diese nicht abmildern oder gar verhindern lässt. Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, wird hier dargelegt.
Schulische OrdnungsmaßnahmenIm Laufe der Schulzeit sind viele Klassenarbeiten und Klausuren zu schreiben. Sie können Ängste auslösen, Ärger und Probleme verursachen, ja sie können zu einer Nichtversetzung führen. Immerhin kann aber überprüft werden, ob die jeweilige Arbeit korrekt gestellt und auch richtig bewertet wurde. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Aspekte finden Sie hier.
Schulische PrüfungenIm Zweifel ist es sicher sinnvoll, kurzfristig rechtlichen Rat einzuholen, wenden Sie sich per E-Mail an Herrn Rechtsanwalt Sion oder rufen Sie in der Kanzlei an.
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+49 (0) 211 3242-74
Zahlreiche schulische Entscheidungen können angegriffen und rechtlich geprüft werden. Es stehen Beschwerde, Widerspruch sowie Klage, ggf. einstweiliger Rechtsschutz und Rechtsmittel zur Verfügung. Welcher Rechtsbehelf wann unter welchen Voraussetzungen eingelegt werden kann, wird hier erläutert.
RechtsbehelfeEltern, bei deren Tochter oder Sohn eine Hochbegabung festgestellt wurde, müssen oft feststellen, dass es große Probleme bei der richtigen Beschulung geben kann, was wiederum teils dramatische Folgen für die Tochter oder den Sohn haben kann. Wie geholfen werden kann, wird hier dargestellt.
Schüler mit HochbegabungKinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, können Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Die Voraussetzungen für diese sehr wichtige Hilfe sind in § 35a SGB VIII geregelt. Wenn das Jugendamt meint, ein Anspruch bestehe nicht, muss das nicht richtig sein. Was alles zu beachten ist, können Sie hier lesen.
Eingliederungshilfe